Teilnahmebedingungen für das Instagram- und Facebook-Gewinnspiel „Ladies Night“

1. Veranstalter 
Veranstalter des Gewinnspiels ist die 

Freizeitgesellschaft Metropole Ruhr mbH
Querenburger Str. 29
58455 Witten
Deutschland 

(im Folgenden „Veranstalter“). 

Das Gewinnspiel wird vom Veranstalter unter dem Namen bzw. für den Gesundheitspark Nienhausen durchgeführt. 

2. Gewinnspiel 
Der Veranstalter veranstaltet anlässlich der Ladies Night im Gesundheitspark Nienhausen ein Gewinnspiel auf Instagram und Facebook. 
Das Gewinnspiel steht in keiner Verbindung zu Instagram, Facebook oder Meta Platforms Ireland Limited und wird von diesen Unternehmen weder gesponsert, unterstützt noch organisiert oder veranstaltet. 
Ansprechpartner und alleiniger Verantwortlicher für das Gewinnspiel ist der Veranstalter. 

3. Teilnahmeberechtigung 
Teilnahmeberechtigt sind natürliche Personen, die zum Zeitpunkt der Teilnahme mindestens 18 Jahre alt sind und ihren Wohnsitz in Deutschland haben. 

Von der Teilnahme ausgeschlossen sind Mitarbeitende des Veranstalters sowie Mitarbeitende der unmittelbar an der Durchführung des Gewinnspiels beteiligten Unternehmen und deren jeweilige Angehörige. 

Der Veranstalter ist berechtigt, geeignete Nachweise zur Teilnahmeberechtigung zu verlangen. Wird ein solcher Nachweis nicht erbracht, kann die Teilnahme bzw. die Gewinnberechtigung ausgeschlossen werden. 

4. Gewinnspielzeitraum 
Das Gewinnspiel beginnt mit Veröffentlichung des Gewinnspielbeitrags auf Instagram und Facebook und endet am 
04.09.2026 um 12:00 Uhr (MESZ). 

Teilnahmen, die nach dem genannten Teilnahmeschluss eingehen, werden nicht berücksichtigt. Für die Rechtzeitigkeit der Teilnahme ist der beim jeweiligen sozialen Netzwerk dokumentierte Zeitpunkt der Teilnahme maßgeblich. 

5. Teilnahme und Teilnahmevoraussetzungen 
Die Teilnahme ist kostenlos und nicht an den Erwerb von Waren oder Dienstleistungen gebunden. 

Für eine gültige Teilnahme müssen sämtliche folgenden Voraussetzungen erfüllt sein:

1. Der Gewinnspielbeitrag des Gesundheitsparks Nienhausen auf Instagram oder Facebook muss gelikt werden.

2. Dem Gesundheitspark Nienhausen muss sowohl auf Instagram als auch auf Facebook zum Zeitpunkt der Teilnahme und zum Zeitpunkt der Gewinnermittlung gefolgt werden.

3. Unter dem Gewinnspielbeitrag muss mindestens eine Person in einem Kommentar markiert werden.

Die Teilnahme ist unabhängig davon möglich, ob die teilnehmende Person über Instagram oder Facebook am Gewinnspiel teilnimmt. 

Jede natürliche Person darf nur einmal am Gewinnspiel teilnehmen. Eine Teilnahme über beide Plattformen sowie Mehrfachkommentare oder Mehrfachteilnahmen werden nicht mehrfach berücksichtigt. 

Der Veranstalter ist berechtigt, Teilnehmende bei begründetem Verdacht auf Mehrfachteilnahmen oder Manipulation von der Teilnahme auszuschließen. 

Die Teilnahmebedingungen müssen bis zum Ende des Gewinnspielzeitraums vollständig erfüllt sein. Der Veranstalter ist berechtigt, die Erfüllung der Teilnahmevoraussetzungen vor der Gewinnvergabe zu überprüfen. 

6. Gewinn 
Verlost werden: 

2 Eintrittskarten für die „Ladies Night“ im Gesundheitspark Nienhausen am 19.09.2026. 

Der Gewinn berechtigt zwei Personen zur Teilnahme an der genannten Veranstaltung. 

Der reguläre Preis beträgt 39,50 € pro Person

Der Gewinn ist ausschließlich für die genannte Veranstaltung am 19.09.2026 gültig. Eine Barauszahlung, Auszahlung des Gegenwerts, Änderung oder Umwandlung des Gewinns ist ausgeschlossen. 

Der Gewinn ist grundsätzlich nicht übertragbar, soweit der Veranstalter nicht ausdrücklich etwas anderes gestattet. 

7. Gewinnermittlung 
Unter allen Personen, die die Teilnahmevoraussetzungen vollständig erfüllt haben, wird eine Gewinnerin bzw. ein Gewinner nach dem Zufallsprinzip ermittelt. 

Die Auslosung erfolgt innerhalb von sieben Tagen nach Ende des Gewinnspiels. 

Der Rechtsweg hinsichtlich der Gewinnermittlung und -auslosung ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig. 

8. Benachrichtigung und Gewinnannahme 
Die Gewinnerin bzw. der Gewinner wird über diejenige Social-Media-Plattform, über die die Teilnahme erfolgt ist, per Direktnachricht über den Gewinn informiert. 

Die Gewinnerin bzw. der Gewinner muss sich innerhalb von 1 Tag nach Zugang der Gewinnbenachrichtigung zurückmelden.  

Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Rückmeldung oder kann die Gewinnerin bzw. der Gewinner nicht über die angegebenen Social-Media-Kontaktdaten erreicht werden, verfällt der Gewinn. 

In diesem Fall ist der Veranstalter berechtigt, eine Ersatzgewinnerin bzw. einen Ersatzgewinner nach dem gleichen Verfahren zu ermitteln. 

Für die Gewinnabwicklung dürfen nur die hierfür erforderlichen Kontaktdaten abgefragt werden. 

9. Gewinnübergabe 
Die Einzelheiten der Gewinnübergabe bzw. der Einlösung werden der Gewinnerin bzw. dem Gewinner im Rahmen der Gewinnbenachrichtigung mitgeteilt. 

Für die Gewinnabwicklung kann insbesondere die Angabe eines Namens sowie – soweit für eine postalische Übersendung erforderlich – einer Postanschrift erforderlich sein. 

Die Gewinnerin bzw. der Gewinner ist für die Richtigkeit der übermittelten Kontaktdaten verantwortlich. 

10. Kommentare und Ausschluss von Teilnehmenden 
Der Veranstalter behält sich vor, Kommentare oder Teilnahmen zu löschen bzw. Personen vom Gewinnspiel auszuschließen, wenn diese gegen geltendes Recht, die Teilnahmebedingungen oder die jeweiligen Nutzungsbedingungen bzw. Gemeinschaftsstandards von Instagram oder Facebook verstoßen. 

Dies gilt insbesondere für Beiträge mit beleidigenden, diskriminierenden, gewaltverherrlichenden, pornografischen, rechtswidrigen, irreführenden oder sonstigen unzulässigen Inhalten sowie für Spam, automatisierte Beiträge und offensichtlich manipulierte Teilnahmen. 

Die Markierung anderer Personen darf nicht in einer Weise erfolgen, die den Eindruck erweckt, die markierte Person unterstütze oder empfehle den Veranstalter oder das Gewinnspiel, sofern dies nicht der Fall ist. 

Der Veranstalter ist nicht verpflichtet, einzelne Ausschlüsse oder Löschungen gegenüber anderen Teilnehmenden zu begründen.