1.
Veranstalter
Veranstalter des Gewinnspiels ist
die
Freizeitgesellschaft Metropole Ruhr
mbH
Querenburger Str. 29
58455 Witten
Deutschland
(im Folgenden „Veranstalter“).
Das Gewinnspiel wird vom
Veranstalter unter dem Namen bzw. für den Gesundheitspark Nienhausen
durchgeführt.
2.
Gewinnspiel
Der Veranstalter veranstaltet
anlässlich der Ladies Night im Gesundheitspark Nienhausen ein
Gewinnspiel auf Instagram und Facebook.
Das Gewinnspiel steht in keiner
Verbindung zu Instagram, Facebook oder Meta Platforms Ireland Limited und wird
von diesen Unternehmen weder gesponsert, unterstützt noch organisiert oder
veranstaltet.
Ansprechpartner und alleiniger
Verantwortlicher für das Gewinnspiel ist der Veranstalter.
3.
Teilnahmeberechtigung
Teilnahmeberechtigt sind natürliche
Personen, die zum Zeitpunkt der Teilnahme mindestens 18 Jahre alt sind und
ihren Wohnsitz in Deutschland haben.
Von der Teilnahme ausgeschlossen
sind Mitarbeitende des Veranstalters sowie Mitarbeitende der unmittelbar an der
Durchführung des Gewinnspiels beteiligten Unternehmen und deren jeweilige
Angehörige.
Der Veranstalter ist berechtigt,
geeignete Nachweise zur Teilnahmeberechtigung zu verlangen. Wird ein solcher
Nachweis nicht erbracht, kann die Teilnahme bzw. die Gewinnberechtigung
ausgeschlossen werden.
4.
Gewinnspielzeitraum
Das Gewinnspiel beginnt mit
Veröffentlichung des Gewinnspielbeitrags auf Instagram und Facebook und endet
am
04.09.2026 um 12:00 Uhr (MESZ).
Teilnahmen, die nach dem genannten
Teilnahmeschluss eingehen, werden nicht berücksichtigt. Für die Rechtzeitigkeit
der Teilnahme ist der beim jeweiligen sozialen Netzwerk dokumentierte Zeitpunkt
der Teilnahme maßgeblich.
5.
Teilnahme und Teilnahmevoraussetzungen
Die Teilnahme ist kostenlos und
nicht an den Erwerb von Waren oder Dienstleistungen gebunden.
Für eine gültige Teilnahme müssen
sämtliche folgenden Voraussetzungen erfüllt sein:
1. Der
Gewinnspielbeitrag des Gesundheitsparks Nienhausen auf Instagram oder
Facebook muss gelikt werden.
2. Dem
Gesundheitspark Nienhausen muss sowohl auf Instagram als auch auf
Facebook zum Zeitpunkt der Teilnahme und zum Zeitpunkt der
Gewinnermittlung gefolgt werden.
3. Unter dem
Gewinnspielbeitrag muss mindestens eine Person in einem Kommentar markiert
werden.
Die Teilnahme ist unabhängig davon
möglich, ob die teilnehmende Person über Instagram oder Facebook am Gewinnspiel
teilnimmt.
Jede natürliche Person darf nur
einmal am Gewinnspiel teilnehmen. Eine Teilnahme über beide Plattformen
sowie Mehrfachkommentare oder Mehrfachteilnahmen werden nicht mehrfach
berücksichtigt.
Der Veranstalter ist berechtigt,
Teilnehmende bei begründetem Verdacht auf Mehrfachteilnahmen oder Manipulation
von der Teilnahme auszuschließen.
Die Teilnahmebedingungen müssen bis
zum Ende des Gewinnspielzeitraums vollständig erfüllt sein. Der Veranstalter
ist berechtigt, die Erfüllung der Teilnahmevoraussetzungen vor der
Gewinnvergabe zu überprüfen.
6.
Gewinn
Verlost werden:
2 Eintrittskarten für die „Ladies
Night“ im Gesundheitspark Nienhausen am 19.09.2026.
Der Gewinn berechtigt zwei Personen
zur Teilnahme an der genannten Veranstaltung.
Der reguläre Preis beträgt 39,50
€ pro Person.
Der Gewinn ist ausschließlich für
die genannte Veranstaltung am 19.09.2026 gültig. Eine Barauszahlung, Auszahlung
des Gegenwerts, Änderung oder Umwandlung des Gewinns ist ausgeschlossen.
Der Gewinn ist grundsätzlich nicht
übertragbar, soweit der Veranstalter nicht ausdrücklich etwas anderes
gestattet.
7.
Gewinnermittlung
Unter allen Personen, die die
Teilnahmevoraussetzungen vollständig erfüllt haben, wird eine
Gewinnerin bzw. ein Gewinner nach dem Zufallsprinzip ermittelt.
Die Auslosung erfolgt innerhalb von
sieben Tagen nach Ende des Gewinnspiels.
Der Rechtsweg hinsichtlich der
Gewinnermittlung und -auslosung ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
8.
Benachrichtigung und Gewinnannahme
Die Gewinnerin bzw. der Gewinner
wird über diejenige Social-Media-Plattform, über die die Teilnahme erfolgt ist,
per Direktnachricht über den Gewinn informiert.
Die Gewinnerin bzw. der Gewinner
muss sich innerhalb von 1 Tag nach Zugang der Gewinnbenachrichtigung zurückmelden.
Erfolgt innerhalb dieser Frist
keine Rückmeldung oder kann die Gewinnerin bzw. der Gewinner nicht über die
angegebenen Social-Media-Kontaktdaten erreicht werden, verfällt der Gewinn.
In diesem Fall ist der Veranstalter
berechtigt, eine Ersatzgewinnerin bzw. einen Ersatzgewinner nach dem gleichen
Verfahren zu ermitteln.
Für die Gewinnabwicklung dürfen nur
die hierfür erforderlichen Kontaktdaten abgefragt werden.
9.
Gewinnübergabe
Die Einzelheiten der Gewinnübergabe
bzw. der Einlösung werden der Gewinnerin bzw. dem Gewinner im Rahmen der
Gewinnbenachrichtigung mitgeteilt.
Für die Gewinnabwicklung kann
insbesondere die Angabe eines Namens sowie – soweit für eine postalische
Übersendung erforderlich – einer Postanschrift erforderlich sein.
Die Gewinnerin bzw. der Gewinner
ist für die Richtigkeit der übermittelten Kontaktdaten verantwortlich.
10.
Kommentare und Ausschluss von Teilnehmenden
Der Veranstalter behält sich vor,
Kommentare oder Teilnahmen zu löschen bzw. Personen vom Gewinnspiel
auszuschließen, wenn diese gegen geltendes Recht, die Teilnahmebedingungen oder
die jeweiligen Nutzungsbedingungen bzw. Gemeinschaftsstandards von Instagram
oder Facebook verstoßen.
Dies gilt insbesondere für Beiträge
mit beleidigenden, diskriminierenden, gewaltverherrlichenden, pornografischen,
rechtswidrigen, irreführenden oder sonstigen unzulässigen Inhalten sowie für
Spam, automatisierte Beiträge und offensichtlich manipulierte Teilnahmen.
Die Markierung anderer Personen
darf nicht in einer Weise erfolgen, die den Eindruck erweckt, die markierte
Person unterstütze oder empfehle den Veranstalter oder das Gewinnspiel, sofern
dies nicht der Fall ist.
Der Veranstalter ist nicht
verpflichtet, einzelne Ausschlüsse oder Löschungen gegenüber anderen
Teilnehmenden zu begründen.
11.
Vorzeitige Beendigung und Änderungen
Der Veranstalter behält sich das
Recht vor, das Gewinnspiel aus wichtigem Grund jederzeit ohne vorherige
Ankündigung zu ändern, einzuschränken, auszusetzen oder vorzeitig zu beenden.
Dies gilt insbesondere, wenn eine
ordnungsgemäße Durchführung des Gewinnspiels aufgrund technischer, rechtlicher
oder sonstiger Umstände nicht gewährleistet werden kann oder wenn
Manipulationsversuche bzw. Missbrauch festgestellt werden.
Sofern die Ursache der vorzeitigen
Beendigung vom Veranstalter zu vertreten ist, werden die berechtigten
Interessen der Teilnehmenden angemessen berücksichtigt.
12.
Haftung
Der Veranstalter haftet nach den
gesetzlichen Vorschriften für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob
fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters, seiner gesetzlichen Vertreter
oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
Für Schäden aus der Verletzung des
Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Ansprüche nach zwingenden
gesetzlichen Vorschriften bleibt die gesetzliche Haftung unberührt.
Im Übrigen ist die Haftung des
Veranstalters im gesetzlich zulässigen Umfang beschränkt.
Der Veranstalter übernimmt
insbesondere keine Haftung für technische Störungen, Ausfälle des Internets,
der Social-Media-Plattformen oder sonstige Umstände, die außerhalb des
Verantwortungsbereichs des Veranstalters liegen und die Teilnahme,
Gewinnermittlung oder Gewinnbenachrichtigung beeinträchtigen.
13.
Datenschutz
Verantwortlicher für die
Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen des Gewinnspiels ist:
Freizeitgesellschaft Metropole Ruhr
mbH
Querenburger Str. 29
58455 Witten
Deutschland
Im Rahmen des Gewinnspiels können
insbesondere der Social-Media-Account bzw. Nutzername, der Inhalt der Teilnahme
sowie – bei Gewinnerinnen und Gewinnern – die für die Gewinnabwicklung
erforderlichen Kontaktdaten verarbeitet werden.
Die Verarbeitung erfolgt
ausschließlich zu folgenden Zwecken:
Durchführung
und Verwaltung des Gewinnspiels,
Prüfung
der Teilnahmeberechtigung,
Ermittlung
und Benachrichtigung der Gewinnerin bzw. des Gewinners,
Abwicklung
und gegebenenfalls Versand bzw. Übergabe des Gewinns,
erforderliche
Dokumentation zur Durchführung des Gewinnspiels.
Soweit die Verarbeitung zur
Durchführung des Gewinnspiels und zur Erfüllung der sich daraus ergebenden
Verpflichtungen erforderlich ist, erfolgt sie auf Grundlage von Art. 6
Abs. 1 lit. b DSGVO. Die IHK Köln nennt diese Rechtsgrundlage ebenfalls für
die Durchführung von Gewinnspielen.
Die Daten werden nur so lange
gespeichert, wie dies für die genannten Zwecke erforderlich ist oder
gesetzliche Aufbewahrungspflichten bestehen. Eine pauschale Löschung nach 30
Tagen erfolgt daher nicht zwingend, sondern nach dem jeweils erforderlichen Aufbewahrungszeitraum.
Eine Verwendung der im Rahmen des
Gewinnspiels erhobenen Daten zu Werbezwecken erfolgt nicht, sofern hierfür
keine gesonderte Rechtsgrundlage bzw. Einwilligung vorliegt. Eine Einwilligung
in Werbung darf insbesondere nicht zur Voraussetzung für die Teilnahme am
Gewinnspiel gemacht werden.
Weitere Informationen zur
Verarbeitung personenbezogener Daten und zu den Betroffenenrechten sind der
Datenschutzerklärung des Veranstalters zu entnehmen:
Datenschutzerklärung
der Freizeitgesellschaft Metropole Ruhr mbH
Den betroffenen Personen stehen
insbesondere die gesetzlichen Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung,
Einschränkung der Verarbeitung, Datenübertragbarkeit und – soweit die
gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen – Widerspruch zu. Zudem besteht ein Beschwerderecht
bei einer zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde.
14.
Veröffentlichung von Gewinnerdaten und Fotos
Mit der Teilnahme an diesem
Gewinnspiel wird automatisch die Erlaubnis erteilt, dass der
Social-Media-Nutzername des Gewinners/ der Gewinnerin öffentlich in einer Story
genannt werden darf.
15.
Freistellung von Instagram und Facebook
Das Gewinnspiel wird weder von
Instagram noch von Facebook bzw. Meta Platforms Ireland Limited gesponsert,
unterstützt oder organisiert.
Mit der Teilnahme erkennen die
Teilnehmenden an, dass sämtliche Fragen, Kommentare und Beschwerden im
Zusammenhang mit dem Gewinnspiel ausschließlich an den Veranstalter und nicht
an Instagram, Facebook oder Meta zu richten sind.
Die Teilnehmenden stellen
Instagram, Facebook und Meta im gesetzlich zulässigen Umfang von Ansprüchen
frei, die aus der Durchführung des Gewinnspiels entstehen und nicht auf einem
von diesen Unternehmen zu vertretenden Umstand beruhen.
Die Nutzung von Instagram und
Facebook richtet sich im Übrigen nach den jeweiligen Nutzungsbedingungen und
Richtlinien der Plattformen.
16.
Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der
Bundesrepublik Deutschland.
Der Rechtsweg ist im Hinblick auf
die Durchführung des Gewinnspiels, insbesondere die Gewinnermittlung und
-auslosung, ausgeschlossen, soweit ein Ausschluss gesetzlich zulässig ist.
Sollten einzelne Bestimmungen
dieser Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden,
bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Die Teilnahmebedingungen können vom
Veranstalter geändert werden, sofern dies aufgrund gesetzlicher, technischer
oder organisatorischer Erfordernisse notwendig ist und die Änderung für die
Teilnehmenden zumutbar ist.
17.
Akzeptanz der Teilnahmebedingungen
Mit der Teilnahme am Gewinnspiel
akzeptiert die teilnehmende Person diese Teilnahmebedingungen.
Witten, 27.08.2026